Leistungen
in der Schwangerschaft
- Schwangerenvorsorge
- Laboruntersuchungen
- Hilfeleistungen in der Schwangerschaft
im frühen und späten Wochenbett
- Hilfeleistung im frühen Wochenbett
- Hilfeleistung im späten Wochenbett
- Stillberatung
im ersten Lebensjahr oder bis zum Ende der Stillzeit
- Stillberatung
- Hilfe bei Still- und Ernährungsschwierig-keiten
Der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV (Hebammenhilfevertrag) in der aktuell gültigen Fassung stellt die Rahmenbedingungen meiner Arbeit dar.
Er umfasst die oben genannten Leistungen in vollem Umfang.
Jede (gesetzlich) versicherte Schwangere hat Anspruch auf Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt. Bei Privatversicherung erfolgt die Berechnung auf Grundlage der entsprechenden Landesverordnung.
Die evidenzbasierte Medizin bildet die Basis meiner Arbeit. Für eine ganzheitliche, individuelle Betreuung habe ich mein Wissen um sanfte, ergänzende Methoden erweitert und biete außerdem folgende Therapieverfahren an:
- Akupunktur
- Kinesio-Taping
- Low-Level-Lasertherapie mit dem LabPenMed 50.
Diese Angebote werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei Fragen zu Kosten, Erstattung und Ablauf melde dich gerne bei mir - ich informiere dich persönlich und transparent.


